- römische Republik: Verfassung
- römische Republik: VerfassungNach der römischen Tradition datiert das Ende der Königszeit und die Begründung der Republik mit der Vertreibung des letzten Königs Tarquinius Superbus auf das Jahr 510/09 v. Chr. Die höchste zivile und militärische Gewalt ging auf einen oder zwei jährlich gewählte Oberbeamte über, die später Konsuln genannt wurden. Die innenpolitische Entwicklung Roms vom 5. bis zum 3. Jahrhundert war durch den Konflikt zwischen patrizischem Adel und der Plebs gekennzeichnet, den Ständekampf. Die Ursachen des plebejischen Kampfes waren wirtschaftliche Probleme, der Wunsch nach politischer und sozialer Emanzipation und das durch den militärtechnischen Wandel vom adligen Einzelkampf zum Kampf in der Schwerbewaffnetenphalanx gestiegene Selbstbewusstsein der wegen der ständigen außenpolitischen Bedrohung Roms nun als Soldaten benötigten Plebejer.Am Beginn des Ständekampfes stand die Konstituierung einer plebejischen Volksversammlung (concilium plebis), deren Aufgabe es war, Plebejer durch die Einsetzung von Volkstribunen vor Übergriffen patrizischer Beamter zu schützen. Erste Stationen der Demokratisierung waren analog zur athenischen Entwicklung des 7. und 6. Jahrhunderts eine neue lokale Tribusordnung, die Schaffung einer timokratischen Verfassung (servianische Zenturienordnung), in der die alte Heeresversammlung, nach Vermögensklassen eingeteilt, als Volksversammlung eingerichtet wurde (comitia centuriata), und um 450 das Zwölftafelgesetz, die unter griechischem Einfluss vollzogene Kodifikation des Gewohnheitsrechts.Die weitere politische Emanzipation der Plebs vollzog sich mit der allmählichen Zulassung zu den im Verlauf des 5. und 4. Jahrhunderts eingerichteten, zunächst den Patriziern vorbehaltenen Ämtern. Nachdem bereits im 5. Jahrhundert die Quästur (Finanzverwaltung) und die plebejischen Ämter Volkstribunat und plebejische Ädilität (Polizeifunktion) entstanden waren, wurde durch die licinisch-sextischen Gesetze 367/66 das Oberamt erweitert: Neben den zwei Konsuln, die die höchste zivile und militärische Gewalt innehatten, sorgten zwei Prätoren für die Rechtsprechung, zwei Zensoren für die Führung der Bürger- und Senatsliste und die Sittenaufsicht.Den Abschluss des Ständekampfes markierte 287 die lex Hortensia, durch die Beschlüsse der Plebs (plebiscita) die gleiche, das Gesamtvolk (populus) bindende Gesetzeskraft zugesprochen wurde wie den vom Gesamtvolk in den Komitien beschlossenen Gesetzen (leges). Sein Ergebnis war die Formierung einer neuen politischen Elite aus den führenden patrizischen und plebejischen Familien. Dieser Aristokratie entstammten sowohl die jährlich vom Volk gewählten Beamten (Magistrate), die die Exekutive ausübten, als auch die 300 Mitglieder des Senats.Der Senat rekrutierte sich aus ehemaligen Beamten und stellte, obgleich er formalrechtlich nur die Befugnis hatte, den Magistraten Ratschläge (senatus consulta) zu erteilen, das eigentliche Machtzentrum des römischen Staates dar.
Universal-Lexikon. 2012.